Das Hanseatic Bank Online-Magazin 
Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht erteilt der Kontoinhaber gegenüber seinem Kreditinstitut zugunsten einer vertrauenswürdigen Person, die damit das Verfügungsrecht über das Konto erhält. Der Bevollmächtigte kann im Namen und auf Rechnung des Kontoinhabers alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die direkt mit der Konto- führung in Zusammenhang stehen (Verfügung über Kontoguthaben, Entgegennahme der Post, Saldenbestätigung). Der Kontoinhaber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Kontovollmacht über den Tod hinaus (Transmortale Vollmacht) Nach § 672 in Verbindung mit § 168 BGB ist eine Bankvollmacht in Deutschland auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus gültig, sofern sie zeitlich nicht eingeschränkt ist. Der Bevollmächtigte darf nach dem Tod des Kontoinhabers weiter über das Konto verfügen. Das ermöglicht die ungehinderte Fortführung der Geschäfte, die sonst von der Erteilung eines Erbscheines abhängig wären. Die Vollmacht kann nur vom Rechtsnachfolger (Erben) des Vollmachtgebers widerrufen werden.
Elternsache: Jugendschutz im Internet
Würden Sie Ihr Kind allein auf die Straße schicken, nur weil es laufen kann? Ebenso wenig können Kinder und Jugendliche ohne Begleitung, Anleitung und Schutz auf die virtuelle Reise in die grenzenlose Internetwelt gehen, obwohl sie die neueste Version von iPad und Co. bedienen und sich problemlos durch Websites, Pop-ups, Downloads, Apps, Games etc. klicken können. Für wirksamen Jugendschutz ist aktives Handeln aller Erziehungsbeteiligten gefragt. Neben den vielen interessanten und pädagogisch wertvollen Möglichkeiten die das Internet als Informationsquelle, zur Unterhaltung und Kommunikation bietet, hat auch alles, was im realen Leben die kindliche Entwicklung negativ beeinflussen und gefährden kann, irgendwo Eingang in die virtuelle Welt gefunden. Der Weg auf den heimischen Bildschirm ist nicht weit. Schnell ist ein Kind mit den falschen Inhalten konfrontiert, gibt unbedarft persönliche Daten für ein faszinierendes Gewinnspiel weiter oder findet keinen Ausgang aus der virtuellen Spielewelt. Der Jugendschutz im Internet wird in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendschutzgesetz gesetzlich geregelt. Die Gültigkeit der Gesetze und Verordnungen sowie die Kontrollmöglichkeiten enden jedoch an den deutschen Grenzen, das Internet nicht. Das Wesen dieses Mediums schließt ein unter Jugendschutzaspekten sicheres Netz an sich aus. Der beste Schutz ist Wissen und Können. Kinder müssen den sicheren Umgang mit Medien schrittweise lernen und brauchen dazu die Anleitung durch Erwachsene. Leichter gesagt als getan. Anders als beim Verhalten im Straßenverkehr fehlt der Elterngeneration aber häufig der Erfahrungsvorsprung. Eltern müssen sich oft zeitgleich mit ihren Kindern mit dem Medium auseinandersetzen. Man muss nicht selbst zum Online-Spieler werden oder sich stundenlang in Chatrooms aufhalten, um zu verstehen, was die Sprösslinge am Internet fasziniert. Unter dem Stichwort ?Internet-Führerschein? und auf vielen Kinderseiten im Netz finden sich auch Angebote (siehe Links unten), die verständlich und anschaulich Basiswissen für die Nutzung des Internets vermitteln und über Chancen und Risiken aufklären. Übereinstimmend raten Medienexperten, Pädagogen und Psychologen Eltern, mit ihren Kindern im Gespräch über ihre Online-Aktivitäten zu bleiben, gemeinsam zu spielen oder zu surfen und verständliche Regeln für die Internetnutzung festzulegen und einzuhalten. Verbote und Totalüberwachung schaden dem Vertrauensverhältnis eher und behindern die Entwicklung der notwendigen Medienkompetenz. Spezielle Schutzsoftware kann sinnvolle Unterstützung leisten. Die elterliche Begleitung ersetzt die ?netnanny? nicht. Mit integrierten Kinderschutzfunktionen oder Jugendschutzsoftware können Eltern Zeitbeschränkungen für die Nutzung von PC und Internet festlegen, den Zugriff auf Netzinhalte und Programme gezielt über Software steuern und über Protokolle überwachen. Tests und Bewertungen zu Kinderschutzsoftware finden sich in Computer-Fachzeitschriften und -Webseiten und den entsprechenden Internet-Foren. (z. B. netzwelt.de, computerbild, chip.de) Die meisten sicheren Angebote für Kinder wie ?fragFINN? oder ?seitenstark.de? basieren auf Positivlisten geprüfter Webseiten, die kindgerechte Inhalte präsentieren, oft frei von Werbung sind und regelmäßig aktualisiert und geprüft werden. Zusammen mit einem spamfreien e-Mail-Konto z. B. über MAIL4KIDZ.de und einer kindgerechten Suchmaschine bieten sie dem Internet-Anfänger eine überschaubare, geschützte virtuelle Welt für das Online-Lernen, -Spielen und ?Kommunizieren. Spätestens wenn aus Kindern Jugendliche werden, die ihren Freiraum brauchen und als ?Digital Natives? mit Leichtigkeit Sperren umgehen oder nicht reglementierte Zugänge ins Netz finden, sind Filter und Zugriffsbeschränkungen kein wirksamer Schutz mehr. Dann hilft nur noch das Vertrauen auf die Medienkompetenz der Heranwachsenden. Jugendliche Internetnutzer sollten fähig sein, Angebote und Inhalte sinnvoll auszuwählen und Medienbotschaften richtig zu beurteilen, Chancen und Risiken zu erkennen und die Wirkungen der eigenen Aktivitäten abzuschätzen. Hilfreiche Links zum Thema Jugendschutz und Medienkompetenz mit umfangreichen Erklärungen, Tipps und Hinweisen für Eltern, Links zu Beschwerde- und Beratungsstellen und empfehlenswerten Webseiten finden sich u.a. hier: www.internet-abc.de www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps.html http://bayern.jugendschutz.de/kinderundinternet/index.aspx (mit zahlreichen Empfehlungen für kindgerechte Angebote) www.klicksafe.de www.surfen-ohne-risiko.net http://schau-hin.info http://jugendschutz.net (Faltblätter und Broschüren zu Jugendschutzthemen)
Verschiedene Internetportale beobachten regelmäßig die Entwicklung der Energiepreise. Auf diese Weise schaffen sie Transparenz und ermöglichen einen Vergleich der Anbieter. Aktuell meldet preisvergleich.de, dass 285 Anbieter ihre Preise im Januar und Februar für 1.860 Tarife durchschnittlich um 4,5 Prozent für Strom und 8,3 Prozent für Gas erhöhen. Im Schnitt ziehen die Preise um 5,7 Prozent an. Für eine dreiköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bedeutet diese Erhöhung eine zusätzliche Belastung von rund 41 Euro pro Jahr. Durch die Erhöhung der Gaspreise belaufen sich die Mehrkosten für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.0000 kWh auf rund 104 Euro pro Jahr. Insgesamt sind circa 8,5 Millionen Haushalte von der Erhöhung der Energiepreise betroffen. Die höchsten Preissteigerungen für Strom mit bis zu 22,4 Prozent müssen Kunden der Energiegenossenschaft Nordwest eG (Niedersachsen), der Elektra Genossenschaft Pinzberg eG (Bayern), sowie der Stadtwerke Schwentinental GmbH (Schleswig-Holstein) hinnehmen. Die unglaubliche Preiserhöhung von 45 Prozent für Gas wollen die ESTW Erlanger Stadtwerke AG in Bayern durchsetzen. Doch es gibt auch positive Nachrichten: Petrus meint es gut mit den Energiekunden und beschert den Verbrauchern einen milden Winter. Die Heizkosten werden dadurch um durchschnittlich 15 Prozent sinken, schätzt toptarif.de. ?Die witterungsbedingte Entwicklung der Gaskosten (…) stellt (…) zwar eine erfreuliche Momentaufnahme dar. Für 2012 drohen in vielen Regionen aber wieder größere Rechnungsbeträge, da der anhaltend hohe Ölpreis weitere Preissteigerungen beim Gas zur Folge haben wird?, erklärt Daniel Dodt. Der Gaspreis folgt in langfristigen Lieferverträgen den Preisentwicklungen beim Öl in der Regel mit einem Abstand von etwa sechs Monaten. Experten empfehlen daher den Wechsel zu preiswerten Produkten. Damit seien Einsparungen von 15 bis 20 Prozent möglich. Gaskunden müssen sich keine Sorgen machen, dass sie durch den Wechsel eine Versorgungslücke riskieren ? die reibungslose Belieferung ist gesetzlich geregelt und sichergestellt.
IPTV ? das Fernsehen von morgen
So lange ist es noch gar nicht her, dass es täglich einen Sendeschluss gab und man aus einer Handvoll Fernsehprogramme die abendliche Unterhaltung wählen konnte. Jetzt werben Anbieter mit dem Fernsehen von morgen, das vielfältiger, individueller, flexibler, interaktiv und über das Internet daherkommt. Das eigentlich Neue am Fernsehen ist die Verbreitungsform auf der Basis des ?Internet Protocol? (IP) im Unterschied zur bisherigen Übertragung über Satellit oder Kabel. Die digitalisierten Bild- und Tondaten des TV-Programms werden über das Netz in die Wohnzimmer geleitet und mit Hilfe einer Set-Top-Box, ähnlich einem Receiver, in für den Fernsehapparat verständliche Signale umgewandelt. Telekommunikationsfirmen bieten Fernsehen und Telefonie über das Internet als Mehrwert ihres Netzanschlusses, um Kunden zu gewinnen und an sich zu binden. Das Konzept heißt Triple-Play: Wer den Netzanschluss bereit stellt, liefert auch TV und Telefon. Den IPTV-Abonnenten wird ein definiertes Programm über das Netz zur Verfügung gestellt. Verständliche Erklärungen zur teilweise verwirrenden Begriffsverwendung und Funktion finden sich z. B. unter iptv-sparvergleich.de oder voip-information.de. Im Vergleich mit anderen Ländern steckt das IPTV in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Triple-Play-Angebote mit echtem IPTV gibt es zur Zeit von der Deutschen Telekom, Alice und Vodafone. Das Paket aus Internet, Telefonie und Fernsehen kostet zwischen 27,95 ? und 59,95 ? pro Monat je nach dem, welche Dienste und Inhalte gebucht werden. Video-on-Demand und Premiuminhalte kosten extra. Die Set-Top-Box kann mit oder ohne Festplattenrecorder gemietet oder gekauft werden. Willkommens- und Aktionsrabatte sorgen für Preisvorteile, Flatrates für kalkulierbare Kosten. Eine Schnellübersicht zum Vergleich der drei Anbieter gibt es unter iptv-anbieter.info. IPTV bietet neben der klassischen Form des Fernsehens (Einschalten-Programm auswählen-Schauen) eine Vielzahl komfortabler Funktionen und neuer Möglichkeiten: Zeitversetztes Fernsehen Die Timeshifting-Funktion ermöglicht, eine laufende Sendung zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen oder mit der Restart-Funktion einfach noch einmal von vorn anzufangen. Individuelle Programmplanung Der Zugriff auf eigene Onlinevideotheken der Provider erlaubt es, ?Sendezeiten? für Filme und TV-Sendungen per ?Video on Demand? flexibel zu bestimmen. Premiuminhalte, d.h. Pay-TV, können jederzeit empfangen werden. Die Programmierung der Sendungsaufnahme auf der heimischen Festplatte kann von jedem beliebigen Internetzanschluss aus vorgenommen werden. Hohe Bild- und Tonqualität Bei garantierten Datenraten liefert IPTV höchste Bildqualität und echtes HD-Fernsehen. Medienkonvergenz Die Set-Top-Box macht das Fernsehgerät zum Dreh- und Angelpunkt für Kommunikation und Unterhaltung. Sie vereint Funktionen verschiedener Geräte und Medien. Fernbedienung oder Tastatur des Computers ermöglichen klassisches Fernsehen, HDTV, Video-Telefonie, Online-Spiele, Video-on-Demand, Aufzeichnung von Sendungen, Verwaltung eigener Bibliotheken oder auch Interaktionen z. B. Informationen aus dem Internet parallel zur Fernsehübertragung. Interaktivität und Zusatzinformationen Das größte Potenzial für neue Services und Funktionen des Fernsehens aus dem Internet liegt in der Interaktivität. Mit der Übertragung über IP wird ein Rückkanal als Voraussetzung für Interaktivität geöffnet. Der Zuschauer ist nicht mehr nur der Konsument ausgestrahlter Sendungen, sondern kann sich aktiv daran beteiligen. Vorstellbar sind die Teilnahme an Gewinnspielen oder das aktive Mitraten in der Quizsendung, der Zugriff auf vielfältige Zusatzinformationen wie z. B. die Bundesligastatistik, Filmlexika, Wettervorhersage oder auf Online-Bestellmöglichkeiten bis hin zum eigenen eBay-Account während der laufenden Fernsehsendung. Sowohl die IPTV-Anbieter als auch konventionelle Anbieter haben ihre kreativsten Köpfe auf die Entwicklung neuer Formate und Dienstleistungen angesetzt, die das Fernsehen in ein Medium verwandeln können, das mit dem guten alten Fernsehen von vor sechzig Jahren nicht mehr viel zu tun hat. Der lichte Fernsehhorizont ist aber nicht ganz ohne Schattenseiten, die vor dem Wechsel zu einem IPTV-Anbieter zumindest eine genaue Prüfung von Verfügbarkeit und Preisen nahelegen. IPTV macht nur dann Spaß, wenn der Nutzer über einen leistungsfähigen, zuverlässigen und verzögerungsarmen Breitbandnetzanschluss verfügt. Ein DSL-Anschluss mit mindestens 6 oder besser 16 MBit/s ist Voraussetzung dafür, dass neben dem IP-Fernsehen auch andere Internetdaten in uneingeschränkter Qualität und Geschwindigkeit die Endgeräte erreichen. Mit dem Vertragsabschluss bündelt der Kunde seine Kommunikationsdienste auf einem IP-basierten Netz. Änderungen beim Netzbetreiber wirken sich auf alle Kommunikationswege gleichzeitig aus. Die Tarifflexibilität für einzelne Dienste ist mit dem Paketpreis nicht mehr gegeben. Weiterhin könnten über die IP-Adresse Nutzungsverhalten und ?gewohnheiten verfolgt und Profile aus den gesammelten Daten erstellt werden. Die Grenzen zwischen möglicher Nutzung für z. B. personalisierte Werbung oder Angebote und notwendigem Datenschutz sind fließend. Für IP-Telefonie, auch Voice over IP (VoIP), müssen die Kunden manchmal noch Einschränkungen in Zuverlässigkeit, Komfort, Sprachqualität und Verfügbarkeit gegenüber dem altbewährten Festnetz in Kauf nehmen.
Nachlasskonto
Ein Nachlasskonto ist ein von einem Kreditinstitut nach dem Tod des Kontoinhabers weitergeführtes Giro-, Spar- oder sonstiges Einlagen- oder Depotkonto. Die Erben des Verstorbenen werden dessen Gesamtrechtsnachfolger. Sie müssen sich gemäß AGB der Banken durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll als Erben legitimieren. Über den Nachlass können die Erben ausschließlich gemeinschaftlich verfügen (Gemeinschaftskonto in Form eines UND-Kontos). Aufträge z. B. Überweisungen, Lastschriften, Schecks, die der verstorbene Kontoinhaber noch zu Lebzeiten aufgegeben hat, werden auch nach dem Tod zu Lasten des Nachlasskontos ausgeführt.
Cyber-Mobbing ? Schattenseiten vernetzter Kommunikation
?Es braucht 20 Jahre um einen guten Ruf aufzubauen, aber nur fünf Minuten, ihn zu zerstören.? (Warren Buffett) Und im Internet kann das noch viel schneller gehen! Wer will schon mit einer Firma zu tun haben, für die die Internet-Suchmaschine eine Ergebnisliste mit Negativschlagzeilen liefert? Welchen Eindruck hat die virtuelle Welt von einer Person, zu deren Namen peinliche Partyfotos erscheinen? Mit zunehmender Vernetzung und der umfassenden Nutzung neuer Medien erreichen Rufschädigung und Mobbing neue Dimensionen. Mobbing, das wiederholte absichtliche Beleidigen, Belästigen, Bedrohen und Bloßstellen anderer durch z. B. Verbreitung von Gerüchten oder vertraulichen Informationen, hat es innerhalb sozialer Gruppen schon immer gegeben. Findet Mobbing im Internet durch E-Mails, Blogs, Instant Messengers, in sozialen Netzwerken oder auf Videoportalen statt, erhält es als Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying) eine ganz andere Reichweite und Intensität: - Nachrichten verbreiten sich extrem schnell und sind nach Veröffentlichung nicht mehr zu kontrollieren. - Das Publikum ist unüberschaubar groß und kann mitmachen, ohne das Opfer zu kennen. - Der Täter kann anonym agieren. Das sorgt beim Opfer für Verunsicherung und senkt die Hemmschwelle für demütigende und beleidigende Aktionen beim Täter. Schüler verunglimpfen z. B. ihre Lehrer wie es bei realem persönlichen Kontakt nicht vorkommen würde. - Die Angriffe bleiben weder zeitlich noch räumlich begrenzt. Sie greifen rund um die Uhr in das Privatleben ein, es sei denn man verzichtet ganz auf die Nutzung des Internets. - Das Internet ?vergisst? nicht. Einmal gespeicherte Bilder oder Texte sind kopier- und reproduzierbar und können auch nach Jahren an völlig unerwarteten Stellen wieder auftauchen. Cyber-Mobbing ist insbesondere ein Problem unter Jugendlichen. Die umfassende Nutzung sozialer Netzwerke und Chatrooms ist für sie selbstverständlicher Alltag. Häufig fehlt aber die entsprechende Medienkompetenz, um die Folgen und die Tragweite ihrer Aktionen einschätzen zu können. Experten raten Eltern und Lehrern, Kinder schrittweise und begleitend an digitale Medien heranzuführen, aktiv Konsequenzen und Gefahren aus der virtuellen Welt zu thematisieren und ihnen den sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten zu zeigen. Mobbing-Angriffe sind kein Kavaliersdelikt. Betroffene sollten sich wehren, aber nicht durch Gegenangriffe auf dem gleichen Niveau. Beenden Gespräche mit verdächtigten Tätern z. B. in der Schule die Angriffe nicht, können sich Opfer an die Betreiber der Internetseiten wenden und die Entfernung rufschädigender Fotos oder Beiträge verlangen, notfalls mit zivilrechtlichen Mitteln. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter wegen Verleumdung oder übler Nachrede ist wegen der Anonymität im Netz oft schwierig und langwierig. Informationen, Hilfe und Anregungen zum Thema gibt es auf Webseiten wie klicksafe.de, schau-hin.info, juuuport.de und teensonphone.de (hier informieren und beraten Jugendliche als Scouts zu Mobbing und Abzocke), internetvictims.de, saferinternet.de oder auch bei spezialisierten Anwälten. Man muss nicht unbedingt direkten Mobbing-Angriffen ausgesetzt sein, um mit negativen Folgen der ?Freiheit im Internet? konfrontiert zu werden. Manchmal reicht ein unvorteilhaftes Urlaubsfoto oder eine unbedacht geäußerte Meinung in einem Forum, um dem eigenen Ruf zu schaden. Nach einer repräsentativen Umfrage des BITCOM (November 2010) informieren sich 49 % der Unternehmen vor dem Vorstellungsgespräch im Internet über ihre Bewerber. Personalmanager recherchieren über Suchmaschinen, in sozialen Netzwerken mit beruflichem Schwerpunkt, aber auch bei Facebook oder StudiVZ. Vielleicht weiß der potenzielle Arbeitgeber schon mehr über den Bewerber als dieser selbst. Die wichtigsten Präventivmaßnahmen gegen böse Überraschungen: - Die Kontrolle über persönliche Daten behalten, Adresse, Telefon etc. nicht an Unbekannte weitergeben. - Privatsphäre durch die Schutzfunktionen in sozialen Netzwerken sichern. - Im Netz, soweit es möglich ist, anonym bleiben. Für private Foren ist der richtige Name nicht erforderlich. - Meinungen sachlich, kompetent und kontrolliert äußern. - regelmäßig recherchieren, was über die eigene Person im Netz veröffentlicht ist. Wer mit der eigenen Präsenz im Internet nicht zufrieden ist, muss selbst daran arbeiten. Profile in Netzwerken und Websites erscheinen zuerst in den Ergebnislisten der Suchmaschinen und bestimmen somit die Außenwirkung. Viele positive Einträge in einem Forum verdrängen die schädlichen Äußerungen. Inzwischen hat sich ein Dienstleistungszweig für Online-Reputation-Management entwickelt. Die Anbieter recherchieren, was über ihre Kunden im Netz zu lesen ist, bieten Hilfe an bei der Löschung rufschädigender Einträge und Bilder und arbeiten aktiv am guten Ruf ihrer Mandanten.
Wechselkurs
Der Wechselkurs gibt das Wertverhältnis zwischen zwei verschiedenen Währungen an. Er drückt den Preis einer ausländischen Währung in inländischer Währung aus. Wechselkurse entstehen nach dem Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt und verändern sich durch das Verhalten der Marktakteure. Auch die Geld- und Zinspolitik eines Landes kann den Wechselkurs beeinflussen. Steigt der Preis einer Währung, z. B. des Euro gegenüber dem US-Dollar, spricht man von Aufwertung. Die Kaufkraft der Währung im Ausland nimmt zu. Der Europäer erhält für einen Euro mehr US-Dollar. Importe werden damit billiger, während europäische Produkte für das Ausland teurer werden. Eine Abwertung des Euro wirkt sich gegenteilig aus.
Reale Briefe auf digitalen Wegen
Das Briefeschreiben ist aus der Mode gekommen. Dafür gibt es E-Mails. Im privaten Bereich mag das stimmen; für die Korrespondenz mit Behörden, Unternehmen und Institutionen ist der physische Brief immer noch unerlässlich. Er ist sicher, vertraulich, verbindlich und genießt häufig eine höhere Akzeptanz beim Empfänger als eine E-Mail. Briefportale im Internet verbinden in der sogenannten Hybridpost die unkomplizierte und schnelle Informationsübermittlung per E-Mail mit den bewährten Vorteilen des herkömmlichen Briefes. Die Dienstleister im Internet ersetzen mit ein paar Mausklicks den Weg zum Briefkasten. Der Absender lädt entweder ein von ihm erstelltes Dokument hoch oder schreibt den Text in ein Online-Formular. Alle weiteren Schritte vom Druck bis zur Zustellung des klassischen physischen Briefes übernimmt der Portalbetreiber. Das ist bequem, weil unabhängig von Ort und Öffnungszeit und spart vor allem Zeit, bei der Wahl des richtigen Anbieters auch Geld. Besonders vorteilhaft ist das beim Versand vom oder ins Ausland. Die elektronische Zusendung erfolgt an die dem Empfänger am nächsten gelegene Poststelle und damit verkürzt sich die Laufzeit enorm. Die Angebote unterscheiden sich erheblich in Preis und Leistung. Für einen Standardbrief bestehend aus einer schwarz-weiß bedruckten Seite zahlt der Kunde beispielsweise bei ?Mail to Print? 0,65 ?. Bei ?Pixelletter? kostet dieselbe Leistung 1,39 ?. Mengenabhängige Preisstaffelung und Rabatte sind meist möglich. ?G-Mail? versendet den Standardbrief kostenlos, wenn der Absender damit einverstanden ist, dass dem Brief ein ausgewählter Werbeprospekt beigefügt werden darf. Gezahlt werden kann per Kreditkarte, Paypal, Überweisung oder Lastschrift. Einige Portale arbeiten mit Guthabenkonten oder erfordern einen monatlichen Mindestverbrauch. Die Angebote differieren u. a. hinsichtlich der verwendbaren Dateiformate, der Formatierungs- und Druckoptionen, der Bereitstellung kostenloser Vorlagen für z. B. Rechnungen, Mahnungen und nicht zuletzt hinsichtlich des Einlieferungszeitpunktes für die termingerechte Zustellung. Das Leistungsspektrum vieler Dienstleister (z. B. confidencepost, Briefdruckcentrum, E-Postbrief) umfasst ebenso Fax- oder Postkartenversand, Mailings, Serienbriefe, Ablage-und Archivierungsfunktionen oder den ?echten? Onlinebrief, d. h. die sichere elektronische Zustellung des Briefes an den Empfänger ohne physischen Papierdruck. Online-Briefportale sind preiswerte und praktische Dienstleistungskonzepte. Sie sind so sicher wie Online-Banking, weil die Datenübertragung über die gleichen verschlüsselten Wege läuft. Der größte Nachteil für die Nutzer: rechtsverbindliche Erklärungen wie Anträge oder Verträge können so nicht versandt werden, weil der Absender sein Dokument nicht unterschreiben und der Empfänger den Erhalt der E-Mail abstreiten kann. Erst wenn auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation möglich ist, lassen sich die Vorteile und Einsparpotenziale des Online-Postmanagements (Zeit, Material, Kosten) ausschöpfen. Mit dem am 3. 5. 2011 in Kraft getretenen De-Mail-Gesetz hat der Gesetzgeber einen einheitlichen rechtlichen Rahmen und damit erste Voraussetzungen für die digitale Kommunikation geschaffen. Ziel ist es, geschäftlichen oder behördlichen Schriftverkehr, der bisher aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen den Postweg erforderte, vollständig elektronisch zu erledigen. Um Dokumente und Nachrichten verbindlich und vertraulich über das Internet versenden zu können, müssen die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails nachgewiesen werden. Diesen Dienst dürfen nur akkreditierte Unternehmen anbieten, die die hohen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Datenschutz erfüllen und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf die Einhaltung der definierten Verschlüsselungs- und Speicherstandards überprüft wurden. Für die Eröffnung eines De-Mail-Kontos müssen sich Nutzer über das Post-Ident-Verfahren bzw. die Vorlage entsprechender persönlicher Dokumente beim akkreditierten Anbieter (United Internet mit GMX und WEB.DE, Mentana Claimsoft, Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG wollen sich zertifizieren lassen.) identifizieren. Dem Benutzerkonto wird dann eine E-Mail-Adresse zugeordnet. Der Nutzer kann sich Versand, Eingang und Abholung verschickter Nachrichten ähnlich wie beim klassischen Einschreiben qualifiziert bestätigen lassen, so dass er rechtsverbindlich nachweisen kann, dass z. B. ein Antrag an eine Behörde fristgerecht eingegangen ist. Andere Rechtsgeschäfte, für die die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, können auch weiterhin nur auf Papier und von Hand unterschrieben abgewickelt werden. Der Versand einer De-Mail allein reicht dafür nicht aus.
Grunderwerbsteuer verteuert Immobilienkauf
Mit dem Beginn des neuen Jahres endet vorerst der lange Reigen der Grunderwerbsteuererhöhungen. Er begann mit der Förderalismusreform 2006, die den Bundesländern das Recht gab, die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Mit der Einführung der Reform war ursprünglich die Hoffnung verbunden, dass die Bundesländer im Wettbewerb miteinander die Grunderwerbsteuern senken würden. Dadurch wäre jungen Familien und Unternehmen der Immobilienerwerb erleichtert worden. Das Gegenteil ist eingetreten. Den Auftakt machte Berlin 2007 mit der Erhöhung von 3,5 auf 4,5 Prozent; Hamburg und Sachsen-Anhalt folgten 2010. Nach Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und dem Saarland, die zum Jahreswechsel 2011 die Grunderwerbsteuer erhöht haben, folgten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Oktober beziehungsweise November. Ab 1. Januar beziehungsweise 1. März 2012 erhöhen nun auch Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent. Je nach Höhe des Kaufpreises können einige tausend Euro zusammenkommen. Im Jahr 2010 betrug das Grunderwerbsteueraufkommen rund 5,29 Milliarden Euro und machte etwa ein Prozent des Steueraufkommens in Deutschland aus. Wer noch im Dezember in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz eine Immobilie kauft, spart also bares Geld. Von übereiltem Handeln ist aber abzuraten. In der Praxis hat sich bereits gezeigt, dass die Steuererhöhung die Preisverhandlung beeinflusst. Das bedeutet, dass Verkäufer und Käufer ihre Preisvorstellungen gegebenenfalls anpassen und aufeinander zugehen müssen. Erwerber werden den geforderten Kaufpreis um die erhöhte Steuer senken wollen. Wenn der Verkäufer sich aber nicht mit einem geringeren Erlös begnügen möchte, steigen für den Käufer die Erwerbskosten. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Jahr 2012 in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen 3,5 Prozent, im Saarland vier Prozent, in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen Anhalt 4,5 Prozent und in Brandenburg, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz fünf Prozent.
Phishing ? Digitaler Raubzug mit fetter Beute
Die Kriminalstatistik verzeichnet für 2010 rund 21 Mio. Euro Schaden für deutsche Internetnutzer durch das Ausspähen von Zugangsdaten zum Online-Banking ? Tendenz steigend. Auf eine gefälschte E-Mail in schlechtem Deutsch, die zur Eingabe von PIN oder TAN auffordert, fällt vermutlich niemand mehr herein. Sich darauf zu verlassen, dass man einen Phishing-Angriff erkennt, wäre aber fahrlässig. Die Methoden der Internetkriminellen werden immer ausgeklügelter und passen sich den Gewohnheiten der Nutzer an. Längst sind nicht nur Bankgeschäfte betroffen. Online-Shops, soziale Netzwerke und andere Online-Dienste sind lukrative Ziele für die ?Datenfischer?. Die Phishing Mails, die z.B. an ebay- oder DHL-Packstation-Kunden im Umlauf waren, sahen der Originalversion täuschend ähnlich. Die Hinweise z. B. auf unberechtigten Zugriff und nachfolgende Kontosperrung aus Sicherheitsgründen klingen seriös und verunsichern den Nutzer. Nach der Eingabe landen die sensiblen Daten direkt beim Betrüger. Der Nutzer wird oft auf die echten Seiten des Unternehmens weitergeleitet, so dass ihm der Betrug nicht sofort auffällt. In anderen Fällen reicht bereits der Klick auf einen in der Mail enthaltenen Link oder Anhang, um Schadsoftware (Malware, Viren, Würmer) auf dem eigenen Rechner zu installieren, die die Aktivitäten im Internet verfolgt und sämtliche Kennungen und Passwörter sammelt. Die schädigenden Einsatzmöglichkeiten der fremden Identität sind für die kreativen Täter beinahe grenzenlos. Vollständiger Schutz vor Phishing-Angriffen ist kaum möglich. Es sei denn, man verzichtet ganz auf die Nutzung des Internets. Wichtig ist, dass sich der Internetnutzer der bestehenden Gefahren bewusst ist. Neben technischen Schutzmaßnahmen wie regelmäßig aktualisierter Firewall, Virenschutzsoftware und Betriebssystem, der Verschlüsselung gesendeter Daten und WLAN-Verbindungen sind es vor allem Vorsicht und ?gesundes Misstrauen? im Umgang mit Mails, Webseiten und Internetangeboten, die den Nutzer schützen. Mit den richtigen Verhaltensweisen lässt sich das Risiko, ein Phishing-Opfer zu werden, deutlich verringern: - Geben Sie Kennwörter, PIN, TAN oder ähnliches nie aufgrund einer E-Mail-Aufforderung ein. - Achten Sie bei der Weitergabe Ihrer Zugangsdaten auf die Verschlüsselung und die Sicherheitszertifikate auf den Webseiten. - Öffnen Sie keine Mail-Anhänge von unbekannten Absendern. Folgen Sie den Links in zweifelhaften E-Mails nicht, sondern geben Sie die Adresse manuell in die Adresszeile des Browsers ein. - Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um eventuellen Missbrauch Ihrer Daten schnell zu erkennen. - Unterziehen Sie Absenderadressen, Popup-Fenster und Links einer genauen Prüfung, insbesondre wenn es Abweichungen vom gewohnten Ablauf der Aktionen gibt. - Sichern Sie auch Ihre mobilen Endgeräte. - Geben Sie sensible Zugangsdaten nie von fremden oder öffentlich zugänglichen Geräten oder ?Hotspots? ein. Sollten Sie dennoch auf eine betrügerische Seite hereingefallen sein, ändern Sie sofort die Zugangsdaten, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige. Sichern Sie Ihr Computersystem auch wenn Sie keine Geldgeschäfte über das Internet abwickeln. Mit gestohlenen E-Mail-Adressen können Betrüger den arglosen Surfer ebenso schädigen. Phishing ist allerdings nicht die einzige Methode mit der Kriminelle Ihre Zugangsdaten ausspähen. Skimming ist zwar keine neue, aber immer häufiger angewandte Methode an ihre Daten zu gelangen. Zum Artikel …




