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Drymat Steuergeräte ? Garantierte Qualität durch hochwertige Produktion
Höchste Produktionsstandards und hochwertige Materialien stehen für die hohe Qualität der Drymat- Sy Die Steuergeräte der Drymat Systeme GmbH erfreuen sich bei privaten und gewerblichen Kunden großer Beliebtheit. Dies liegt zu einem großen Teil auch am Fertiger der Drymat Systeme Steuergeräte, der TURCK duotec GmbH, die im vergangenen Jahr beim BestEMS-Award in der Kategorie Produktqualität Sieger wurde. Die Drymat Systeme GmbH ist Produzent für Drymat Systeme Frank Lindner (Personengesellschaft, http://www.drymat.tv). Insbesondere der ausgezeichnete Fertiger TURCK duotec steht für höchste Qualität und fertigt exklusiv sämtliche Drymat Steuergeräte. Im Jahr 2011 wurde die TURCK duotec GmbH für ihre gute Arbeit mit dem BestEMS-Award für Produktqualität ausgezeichnet. Die Drymat-Systeme werden nach modernsten Fertigungsmethoden gebaut. So sorgen YAG-Laser für detailgenaue Fertigung, Kalibrierung und Abgleichung der System-Widerstände. Bei der Erstellung von Leiterbahnen und integrierten Bauelementen der Drymat-Systeme setzt TURCK duotec auf hybride Technik. Die Kunden der TURCK duotec GmbH kommen aus der Automobil, der Medizin- und der Antriebstechnik. Die qualitativ hochwertige Fertigung der Drymat-Systeme übernehmen dabei erfahrene Mitarbeiter. Sämtliche Teile der Drymat-Systeme werden in Deutschland nach der Industrienorm Stufe 3 (DIN-Norm) gefertigt. Dies bedeutet für Kunden der Drymat Systeme GmbH: Maximale Qualität. Dadurch kann die Drymat Systeme GmbH den Kunden eine Gewährleistung von 20 Jahren auf die Drymat Steuergeräte anbieten. Ein eigens entwickeltes Selbst-Diagnose-System auf Basis moderner RISC-Chip-Technologie wertet sämtliche Informationen der Drymat-Systeme aus und zeigt diese auf dem LCD-Display des Drymat Steuergerätes an. Ein spezielles Sicherheitssystem sorgt zudem dafür, dass bei zu viel Spannung in der Versorgungsleitung (z.B. bei einem Blitzeinschlag) das Gerät ausgeschaltet und dadurch nicht beschädigt wird. Umfangreiche Tests, ausgewiesen hohe Produktionsstandards und modernste Materialien – die Drymat Systeme GmbH setzt auf Qualität Made in Germany. Durch die hohen Anforderungen an die eigenen Techniken und Geräte sowie durch eine erfolgreiche simulierte Alterung (in Anlehnung an DIN-Norm) kann die Drymat Systeme GmbH ihren Kunden bedenkenlos eine Garantie von 20 Jahren aussprechen. Weitere Informationen über Drymat Systeme Frank Lindner finden Sie unter http://www.drymat.tv. DRYMAT Systeme Frank Lindner (Personengesellschaft) Chemnitzer Straße 07 09577 Niederwiesa Ansprechpartner: Frank Lindner, Geschäftsführer info@drymat.de http://www.drymat.tv Tel.: +49 3726 720 560 Fax: +49 3726-700 884 Das Unternehmen Drymat Systeme Frank Lindner wurde 1997 von Frank Lindner gegründet und gehört zu den Marktführern für die Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk durch das elektrophysikalische Verfahren. Die Wirkung der Drymat Systeme Frank Lindner sind nachgewiesen und das Unternehmen ist durch die ISO Normen DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Der Spezialist für das Trockenlegen von feuchtem Mauerwerk durch elektrophysikalische Methoden verfügt zudem über den permanenten Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die sogenannte Präqualifikation. Drymat Systeme Frank Lindner war bereits für zahlreiche renommierte Kunden wie dem Nationalmuseum in Danzig (Polen), zahlreichen Wohnungsbaugesellschaften sowie dem weltweit bekannten Kunstmuseum Eremitage in St. Petersburg (Russland).
Steuerfalle für Firmengründer in den USA?
Was Sie bei der Firmengründung einer LLC (Limited Liabiliy Company) in den USA beachten müssen, um Steuernachteile zu vermeiden. Die Rechtsform einer Limited Liability Company (kurz: LLC) in den USA ist für viele Firmengründer die perfekte Wahl, um Geschäfte in den USA, aber auch weltweit zu tätigen. Für deutsche Unternehmer bietet der Rechtsrahmen der US-LLC große Vorteile, von denen hier nur die hohe Flexibilität in der Gestaltung, der solide Schutz des privaten Vermögens vor Gläubigern der Gesellschaft und die verhältnismäßig geringen formellen Voraussetzungen bei der Gründung exemplarisch genannt werden sollen. Insbesondere für deutsche Unternehmer, welche die Gründung einer LLC in den USA planen, gibt es aber wesentliche Punkte zu beachten, um erhebliche Steuernachteile in Deutschland zu vermeiden. Eine US-LLC ist – aus deutscher Sicht und vereinfacht betrachtet – eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Dieser Umstand führt in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der steuerlichen Einordnung durch deutsche Finanzbehörden. In den meisten Fällen ist die Einordnung als Personengesellschaft gewünscht, um eine Doppelversteuerung der Erträge aus dem Betrieb der LLC zu vermeiden. Maßgeblich für die Einschätzung des deutschen Fiskus, ob es sich bei der LLC in den USA um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt, ist das sogenannte “Operating Agreement” der LLC. Dieses Operating Agreement stellt im weiteren Sinne den Gesellschaftsvertrag dar und sollte deshalb schon bei der Gründung der Limited Liability Company auf die Vorgaben der deutschen Steuerbehörden ausgerichtet werden. Mehr zum Operating Agreement einer LLC erfahren Sie unter anderem im Blog für Firmengründer in den USA: http://www.intuit-corporation.de/service-a-hilfe/unternehmensblog.html Firma: Intuit-Corporation Ansprechpartner: Hans Braun E-Mail: info@intuit-corporation.de Strasse/Nr.: Landgrabenstr. /33 PLZ/Ort: 90443/Nuernberg Website: www.intuit-corporation.com
Als Schuldner bekannt zu sein, ist geschäftsschädigend. Darum hat das OLG Rostock dem Herausgeber der Homepage www.schuldnerspiegel.de untersagt, die Schulden eines Unternehmers publik zu machen (Az. 2 U 55/00). Der im Internet für alle einsehbare Schuldnerspiegel erfasst Kunden mit schlechter Zahlungsmoral. Teilt ein Gläubiger mit, wer bei ihm offene Rechnungen hat, wird der Betroffene davon informiert. Er kann den Vorwurf kommentieren. Der Schuldnerspiegel soll durch seine Prangerwirkung die allgemeine Zahlungsmoral verbessern. Im Prozess berief sich der Betreiber zudem auf seine Meinungsfreiheit. Doch beim Rostocker OLG biss er damit auf Granit. Aus Sicht der Richter geht es dem Herausgeber in Wirklichkeit überwiegend um seine wirtschaftlichen und journalistischen Interessen. Zudem seien die dem Kläger drohenden wirtschaftlichen Schäden unverhältnismäßig hoch. Außerdem setzten die Vorschriften zu offiziellen Schuldnerverzeichnissen der Veröffentlichung von Außenständen enge Grenzen. Der Schuldnerspiegel ist weiter online, nur ohne die Angaben des klagenden Unternehmens. Sein Betreiber hat gegen das Urteil inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unter www.schuldnerspiegel.de werden bereits titulierte Foerdeungen veroeffentlich. jeder kann hier seine Schuldner eintragen, sofern diese auch dargelegt werden koenn. Firma: online-schuldnerliste.de Ansprechpartner: Hartmut Klein E-Mail: info@online-schuldnerliste.de Strasse/Nr.: Marburger Str/5 PLZ/Ort: 12345/Frankfurt Telefon: 0123456789 Website: www.schuldnerspiegel.de
USAG24, Inc ? Preiswerter Bueroservice in den USA
Als US-ansässiges Unternehmen benötigen Sie eine ordentliche, zustellungsfähige Geschäftsadresse sowie einen funktionierenden und amtlich eingetragenen Telefonanschluss. Daher bieten wir unseren Kunden die Nutzung unserer Büroadressem in Tampa und Miami an. Einen zuverlässigen wöchentlichen Postweiterleitungsservice und die Möglichkeit, beliebig viele Telefonanschlüsse mit Weiterleitung aller eingehenden Gespräche auf jeden gewünschten Anschluss der Welt schnell und kostengünstig einzurichten. Zusätzlich steht Ihnen ein Voice Mail System zur Verfügung, das Sie per E-Mail über jeden eingegangenen Anruf in Echtzeit informiert. Büroservice-Kunden können ebenfalls unseren US Outbound Mail Service in Anspruch nehmen. Somit ist gewährleistet, dass auch Ihre ausgehende Post Ihren Ursprung am Sitz der Gründung Ihrer Firma hat und somit über jeden Zweifel an der tatsächlichen Existenz der US Corporation erhaben ist. Sichern Sie sich jetzt Ihre eigene US Adresse ab nur mtl. EUR 39,–. Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
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Erwerb eines US Unternehmens ? USAG24, Inc
Der Erwerb eines US-Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen: Man kauft die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens oder die Anteile an dem Unternehmen. Aus der Sicht des Erwerbers ist es in der Regel besser, die Vermögensgegenstände zu übernehmen bzw. zu kaufen. Der Kaufpreis kann den erworbenen Wirtschaftsgütern direkt zugeordnet werden, sodass von den aufgestockten Anschaffungskosten Abschreibungen vor genommen werden können. Sollte man auch “Goodwill” erwerben, so kann man diesen auch abschreiben. Der Käufer kann sich die gewünschten Vermögensgegenstände und Schulden aussuchen, sodass er nicht unnotwendige Unternehmensteile und Schulden übernehmen muss. Ein amerikanischer Verkäufer wird lieber seine Anteile als einzelne Vermögensgegenstände veräussern, wenn dies für ihn unter steuerlichen Gesichtspunkten günstiger ist. Das ist normalerweise bei Verkäufern der Fall. Es gibt Ausnahmen bei Kapitalgesellschaften, die mindestens 80% der Anteile an einer Tochtergesellschaft halten, oder bei Anteilseignern von Kapitalgesellschaften mit erheblichen Verlustvorträgen. Der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft bringt wirtschaftliche Nachteile mit sich. Eine Aufstockung der Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter und Goodwill (Firmenwert) ist nicht möglich. Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
Vorratsgesellschaften in den USA ? USAG24, Inc
Durch den Erwerb einer US Vorratsgesellschaft ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Durch den Erwerb einer US Vorratsgesellschaft ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle US Vorratsgesellschaften (US Corporation & LLC) verfügen bereits über eine voll funktionsfähiges US Bankkonto bei der Bank of America mit Onlinebankingzugang, welcher ebenfalls weniger Stunden umgeschrieben wird und somit sofort einsetzbar ist. Nachdem in der Vergangenheit öfter nach einen US PayPalkonto gefragt wurde, bieten wir nun auch an, ein solches Konto in den US A einzurichten und es freizuschalten. Sie müssen dann nur noch die Zugangsdaten ändern. Eine Liste der zum Verkauf stehenden US Vorratsgesellschaften finden Sie tagesaktuell unter dem folgendem Link: www.usag24-group.com/us_corporation/us-corporation-shelf-company.html Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
US Vorratsgesellschaften erwerben leicht gemacht ? USAG24, Inc
Durch den Erwerb einer US Vorratsgesellschaft ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle US Vorratsgesellschaften (US Corporation & LLC) verfügen bereits über eine voll funktionsfähiges US Bankkonto bei der Bank of America mit Onlinebankingzugang, welcher ebenfalls weniger Stunden umgeschrieben wird und somit sofort einsetzbar ist. Nachdem in der Vergangenheit öfter nach einen US PayPalkonto gefragt wurde, bieten wir nun auch an, ein solches Konto in den US A einzurichten und es freizuschalten. Sie müssen dann nur noch die Zugangsdaten ändern. Eine Liste der zum Verkauf stehenden US Vorratsgesellschaften finden Sie tagesaktuell unter dem folgendem Link: www.usag24-group.com/us_corporation/us-corporation-shelf-company.html Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
Die Bergische Sonne Wuppertal wird zum Sauna-Oberzentrum
Neues Konzept für das ehemalige Spaß- und Freizeitbad in Wuppertal. Seit zwei Jahren investieren Nadine Ayachi und Haluk Demirci in die Bergische Sonne in Wuppertal (www.bergische-sonne.de). 2010 übernahm das junge Unternehmerpaar ein marodes Freizeitbad auf den Südhöhen der bergischen Metropole. Die Erfahrungen seit der Übernahme münden nun in einer neuen Konzeption: die Bergische Sonne wird zum Oberzentrum für Saunaliebhaber. Nach Fertigstellung des Saunabereichs war die Nachfrage in den vergangenen Monaten immer größer geworden, gleichzeitig fand der Badbereich deutlich weniger Zuspruch. “Zuletzt besuchten nur noch knapp 1000 Personen monatlich den reinen Schwimmbadbereich”, erläutert Nadine Ayachi. Für den Umbau zu einem der größten Saunazentren Nordrhein-Westfalens wird der Badbereich der Bergischen Sonne ab dem 23. Januar 2012 geschlossen und durch eine weitere Landschaft mit vielfältigen Sauna-, Dampfbad- und Wellness-Angeboten ersetzt. Derzeit sind die Betreiber mit verschiedenen Spezialisten in Verhandlung über das beste Gestaltungskonzept. “Wir sind uns sicher, dass Sauna- Freunde aus ganz Nordrhein-Westfalen in der Bergischen Sonne künftig ein absolutes Highlight vorfinden werden”, unterstreicht Nadine Ayachi. Natürlich sei es bedauerlich, Familien und Kindern künftig keine Alternative mehr anbieten zu können, die konsequente Konzentration aber auf das neue Konzept verlangt diesen Schritt. Insgesamt haben Nadine Ayachi und Haluk Demirci bislang mehr als fünf Millionen Euro in die Bergische Sonne investiert. Was ihre Vorgänger über viele Jahre vernachlässigt hatten, setzten die Unternehmer erfolgreich um, darunter technische Investitionen in die Schwimmbad- und Saunatechnik sowie umfangreiche bauliche Maßnahmen wie die komplette Umgestaltung und Modernisierung des Umkleide- sowie des Eingangsbereiches der Bergischen Sonne. Aktuell überarbeiten die Investoren das Fitness-Angebot. Dazu rüsten sie den Sporting Club mit modernster Sportgeräte-Technik aus, an denen Übungen durch qualifizierte Trainer erläutert werden. Die Nutzung ist im Eintrittspreis inbegriffen. Eine wesentliche Erfahrung aus den vergangenen beiden Jahren sei es zudem, dass die Wuppertaler ein ehrliches Publikum sind. Deutliche Worte der Kritik haben immer wieder zur Verbesserung angeregt. Insbesondere seit Oktober ist die Koordination des laufenden Geschäfts durch eine neue Betriebsleitung der Bergischen Sonne (www.bergische-sonne.de) deutlich optimiert worden. Infolgedessen ist die Stammkundschaft im Saunabereich sehr stark gewachsen, was die veränderte Konzeption angestoßen hat. Viel Zuspruch aus der Wuppertaler Bevölkerung motiviert die Investoren, auch in Zukunft in der bergischen Metropole zu investieren! Pressekontakt: Alexander Flüchter RINKE CONNECT GmbH afluechter@rinke5gruppe.de Telefon 0202 24965444 oder 0162 4497816 Bergische Sonne Wuppertal GmbH Lichtscheider Str. 90? 42285 Wuppertal Telefon: 0202-553605 Fax: 0202-6988634? presse@bergische-sonne.de www.bergische-sonne.de Published by www.Press-gateway.com
US-Aktiengesellschaft (US-Corporation) ? die Alternative zur Limited?! by USAG24 Inc
WIESBADEN – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) nutzten im Jahr 2010 bereits 73 % der Unternehmen mit Internetzugang in Deutschland die Möglichkeit, ihre Behördenangelegenheiten online zu erledigen. Damit ist der Anteil der E-Government-Nutzer im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 Prozentpunkte gestiegen. Insbesondere kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten kommunizieren immer häufiger auf elektronischem Wege mit der öffentlichen Verwaltung. Hier stieg der Anteil von 49 % im Jahr 2009 auf 72 % im Jahr 2010. Bei den Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten ist E-Government allerdings noch stärker verbreitet: Im Jahr 2010 nahmen bereits 82 % dieser Unternehmen elektronische Verwaltungsdienste in Anspruch. Unternehmen nutzen das Internet häufig dazu, um Behörden Daten zuzusenden: Im Jahr 2010 meldeten beispielsweise 57 % aller Unternehmen mit Internetanschluss in Deutschland ihre sozialversicherungsrelevanten Daten elektronisch, 49 % ihre Umsatz- und 25 % ihre Körperschaftsteuererklärung. Auch wenn die Akzeptanz elektronischer Verwaltungsdienste bei Unternehmen insgesamt gestiegen ist, sind noch nicht alle Barrieren und Bedenken beseitigt: 37 % der Unternehmen gaben an, dass nach wie vor die persönliche Anwesenheit oder eine handschriftliche Signatur im Briefverkehr erforderlich sei. 36 % der Unternehmen nutzten elektronische Verwaltungsdienste nur eingeschränkt, da sie Sicherheitsbedenken hatten. Das fehlende Wissen über die Verfügbarkeit elektronischer Verfahren der öffentlichen Hand nannten 30 % der Unternehmen als Hinderungsgrund. Einem Viertel der Unternehmen waren die E-Government-Angebote zu zeitaufwändig oder zu kompliziert. Weitere Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen sind über die Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de, Bereich Publikationen > Fachveröffentlichungen > Informationsgesellschaft erhältlich. Weitere Auskünfte gibt: Oliver Bauer, Telefon: (0611) 75-8500, www.destatis.de/kontakt *************** Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2012/02/PD12__054__52911,templateId=renderPrint.psmlzu finden. Firma: Press-Gateway Ansprechpartner: Pressestelle Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Published by www.Press-gateway.com
US-Aktiengesellschaft (US-Corporation) ? die Alternative zur Limited?! by USAG24 Inc
Deutsche Unternehmen haben ausländische Kapitalgesellschaften wie die englische Limited oder die USCorporation (US Aktiengesellschaft) als Alternative zur GmbH entdeckt. Befürworter schwärmen von unbürokratischen und schnellen Gründungen. Aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen ist nun klargestellt, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Dabei muss der tatsächliche Standort mit dem Sitz des Unternehmens nicht identisch sein. Für Michael Schmidt ist die US-Corporation, kurz Inc. genannt, die unbürokratische Alternative zur GmbH, der AG aber auch zur Limited. Schmidt ist Mitglied des Board of Directors, dem Leitungsgremium der Firma “USAG24 Inc.”, die Corporation-Gründungen betreut. “Die Vorteile der Corporation: geringe Kosten, einfache Handhabung bei der Gründung, Minimierung der Haftung sowie Anonymität hinsichtlich der Aktieneigentümer (Shareholder). “Das unkomplizierte Unternehmensrecht des US-Staates Florida ist für den deutschen Mittelstand und für Kleinunternehmer besonders attraktiv”, sagt der Berater der USAG24 Inc. Die Gründung einer US-Corporation sei im Vergleich zur GmbH (und auch zur AG) schneller, einfacher und kostengünstiger. Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der USAG24 Inc. einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US-Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die USAG24 Inc. übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Registered Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an. Wie eine deutsche GmbH oder AG weist eine US-Aktiengesellschaft den Vorteil auf, dass die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt ist. Eine deutsche GmbH muss aktuell ein Mindestkapital von 25.000 EUR, eine AG ein Kapital von mindestens 50.000 EUR aufweisen. Nicht so die US-AG: für die Gründung einer Corporation ist ein Mindestbetrag nicht vorgeschrieben, weder für das genehmigte, das gezeichnete oder das einzuzahlende Kapital. Eine US-Corporation kann also schon mit nur einem US-Dollar Stammkapital gegründet werden. Auch der Nominalbetrag der Geschäftsanteile (shares) ist in seiner Höhe unbeschränkt. Ein wichtiger Punkt für eine Corporation-Gründung ist der Umstand, dass im Gegensatz zur Ltd. bei der USCorporation nur eine Person notwendig ist, die mehrere Funktionen auf sich vereinigen kann, während bei der Limited mindestens zwei Personen notwendig sind. Wesentlicher Vorteil der US-Corporation gegenüber der britischen Limited ist zum einen die unkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung sowie vor allem auch die Anonymität der Gesellschafter. Mit Hilfe einer US-Aktiengesellschaft kann man das Unternehmen durch Aktienverkauf kapitalisieren, sowohl vor- oder außerbörslich (Privatplacement) als auch durch einen Börsengang. Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktieneigentümer (Shareholder) werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Während das Kürzel “Inc.” hier zu Lande vielleicht noch etwas skeptisch betrachtet wird, ist es “weltweit bekannter als die GmbH oder AG\\\”, gibt Michael Schmidt von der USAG24 Inc. zu bedenken. Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com & www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
Wirtschaftsberatung und Service in den USA provided von USAG24, Inc
Gerade für kleinere und mittlere Betriebe wird es immer wichtiger, dass die Geschäftsführung ihre Ressourcen für das Kerngeschäft bereithalten kann und sie nicht für administrative und strategische Fragen einsetzen muss. Deshalb bieten wir unseren Kunden als besonderen Service neben der kompetenten Betreuung und Erledigung der klassischen Aufgaben des Büromanagements auch einen umfassenden Sekretariatsservice an. Damit schaffen Sie Freiräume für neue Märkte und Kunden. Bei unserer Wirtschaftsberatung liefern wir keine fertigen Produkte, sondern erarbeiten gemeinsam mit den Kunden individuelle und konkrete Lösungen. Veränderungsprozesse werden nicht verschrieben; wir moderieren, erzeugen Einsichten, zeigen den Mehrwert von Innovationen und unterstützen bei der Umsetzung. Unser Leistungsangebot umfasst dabei eine ganzheitliche, zukunftsorientierte Beratung. Interdisziplinären Teams ermöglichen effiziente Lösungen. Ihnen steht ein leistungsstarkes Netzwerk mit erfahrenen Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatern sowie Beratern aus den Bereichen Architektur, Public Relation und Design zur Verfügung. Langjährige Erfahrungen in vielfältigen Tätigkeitsfeldern, Qualität, Kontaktpflege zu Behörden und Politik sowie ein umfassendes Leistungsspektrum runden unser Angebot ab. Unsere Kreativität, Kompetenz und Flexibilität eröffnen Ihnen neue Wege in Ihrer Unternehmensstrategie. Effiziente Methoden und Werkzeuge werden von erfahrenen Beratern zu unseren Kunden gebracht. Grundlage unseres Handelns ist eine solide Partnerschaft mit unseren Kunden, die auf vertrauensvoller Zusammenarbeit basiert. Das Ergebnis ist dabei immer die Summe aus Leistung und Gegenleistung. Faire Konditionen und solide Arbeit sind der Schlüssel für gemeinsame Erfolge. Wir sehen uns als Partner und Coach unserer Auftraggeber. Offenheit und Ehrlichkeit, verbunden mit einer unabhängigen und neutralen Beratung, sind die entscheidenden Leitmotive unserer Arbeit. In Verbindung mit hierarchiearmer Organisation, individueller Flexibilität und kurzen Kommunikationswegen entstehen umfassende Synergieeffekte – zum Nutzen unserer Kunden. Unser Angebot im Überblick: Unternehmensentwicklung Unternehmensfinanzierung Erstellung von Businessplänen Management auf Zeit Projektmanagement Marketing und Vertrieb Logistik und Controlling Informationsmanagement Organisation von Geschäftsprozessen Outsourcing Aufbau einer Corporate Indentity Übernahme von Marketing-Mandanten Entwicklung eines neuen Corporate Design Erstellung Ihres Webangebotes Layout und Druck Ihrer Marketingmaterialien Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com & www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
USAG24, Inc bietet einen professionellen Officeservice in den USA an
Als US-ansässiges Unternehmen benötigen Sie eine ordentliche, zustellungsfähige Geschäftsadresse sowie einen funktionierenden und amtlich eingetragenen Telefonanschluss. Daher bieten wir unseren Kunden die Nutzung unserer Büroadresse, einen zuverlässigen wöchentlichen Postweiterleitungsservice und die Möglichkeit, beliebig viele Telefonanschlüsse mit Weiterleitung aller eingehenden Gesprächeauf jeden gewünschten Anschluss der Welt schnell und kostengünstig einzurichten. Zusätzlich steht Ihnen ein Voice Mail System zur Verfügung, das Sie per E-Mail über jeden eingegangenen Anruf in Echtzeit informiert. Büroservice-Kunden können ebenfalls unseren US Outbound Mail Service in Anspruch nehmen. Somit ist gewährleistet, dass auch Ihre ausgehende Post Ihren Ursprung am Sitz der Gründung Ihrer Firma hat und somit über jeden Zweifel an der tatsächlichen Existenz der US Corporation erhaben ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com & www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
USAG24, Inc informiert ueber Unternehmensgründung im Ausland
Unternehmensgründung im Ausland: Gesellschaftsform der US-Corporation bietet zahlreiche finanzielle und strukturelle Vorteile Tampa, Florida – Hohe bürokratische und finanzielle Hürden verkomplizieren in Deutschland die Unternehmensgründungen. Ganz im Gegensatz hierzu stellt sich der Start einer neuen beruflichen Existenz im Ausland dar: Nicht von ungefähr erfreut sich hierzulande schon längst die englische Gesellschaftsform “Limited” großer Beliebtheit. Sie hat sich für Gründer als besonders kosteneffizient und unbürokratisch erwiesen. Weniger bekannt, aber mindestens genauso wirtschaftlich stellt sich inzwischen die Gründung einer US-Corporation (US-Aktiengesellschaft) als Alternative zur deutschen GmbH dar. Denn dank der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde die Möglichkeit geschaffen, im Ausland gegründete Gesellschaften mithilfe einer Zweigniederlassung auch in Deutschland voll rechts- und handlungsfähig zu machen – und zwar ohne das im Fall einer GmbH- oder AG-Gründung notwendige Stammkapital aufbringen zu müssen. “Für die Unternehmer hat eine Gesellschaftsgründung in den USA gleich mehrere Vorteile: Sie ist einfacher, deutlich kostengünstiger, flexibler und für die Gesellschafter anonymer”, streicht Michael Schmidt, Director der USAG24 Inc. (www.usag24.com), die Vorteile heraus. Das Unternehmen betreut Corporation-Gründungen in den USA – von der Planungsphase über die Umsetzung bis hin zur langfristigen Anlage der Eigenkapitalfinanzierung. Nach Einschätzung des Experten tragen gerade die niedrigen fortlaufenden Kosten und der Zugang zum US-Kapitalmarkt erheblich zu einer soliden Unternehmensstruktur bei. “Das amerikanische Recht zeichnet sich auch beim Vertrags- und Unternehmensrecht durch seinen föderalistischen Aufbau aus. Dies hat zur Folge, dass in manchen Bereichen eine offene Konkurrenz zwischen den Gesetzgebern unterschiedlicher Bundesstaaten besteht, die sich um einen möglichst wirtschaftsgerechten rechtlichen Rahmen für die Unternehmenspraxis bemühen”, beschreibt Schmidt das fortschrittliche Gesellschaftsrecht, wie es beispielsweise in Florida zu finden ist. Mithilfe eines auch juristisch erfahrenen Partners wie der USAG24 können Unternehmer und Existenzgründer bei der Gründung einer US-Corporation den Gesellschaftsvertrag genau auf ihre Bedürfnisse sowie auf die Besonderheiten des Unternehmensgegenstands ausrichten und damit eine deutlich höhere Rechtssicherheit erreichen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com & www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com
US Firma gruenden, schnell und preiswert ? USAG24, Inc
Deutsche Unternehmen haben ausländische Kapitalgesellschaften wie die englische Limited oder die US-Corporation … Deutsche Unternehmen haben ausländische Kapitalgesellschaften wie die englische Limited oder die US-Corporation (US-Aktiengesellschaft) als Alternative zur GmbH entdeckt. Befürworter schwärmen von unbürokratischen und schnellen Gründungen. Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen “Centros”, “Überseering” und “Inspire Art”. Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Investoren aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis geben der Ltd. und der US-Corporation ohnehin den Vorzug vor der deutschen GmbH und AG. Sie ziehen diese ihnen vertrauten Gesellschaftsrechtstypen der aus ihrer Sicht fremdländischen, starren, dogmatisch schwer verständlichen und untereinander sehr verschiedenen GmbH und AG vor. Auslandsfirmen wie die US-AGs eignen sich für die deutschen Unternehmer gut als Akquisitionsvehikel, Konzernspitze und (Zwischen-) holding, Komplementärgesellschaft von Kommanditgesellschaften oder auch als operative (Tochter-) Gesellschaft. Für Michael Schmidt ist die US-Corporation, kurz Inc. genannt, die unbürokratische Alternative zur GmbH, der AG aber auch zur Limited. Schmidt ist Mitglied des Board of Directors, dem Leitungsgremium der Firma “USAG24 Inc.”, die Corporation-Gründungen betreut. “Die Vorteile der Corporation: geringe Kosten, einfache Handhabung bei der Gründung, Minimierung der Haftung sowie Anonymität hinsichtlich der Aktieneigentümer (Shareholder). “Das unkomplizierte Unternehmensrecht des US-Staates Florida ist für den deutschen Mittelstand und für Kleinunternehmer besonders attraktiv”, sagt der Berater der USAG24 Inc. Die Gründung einer US-Corporation sei im Vergleich zur GmbH (und auch zur AG) schneller, einfacher und kostengünstiger. Das amerikanische Recht zeichnet sich durch seinen föderalistischen Aufbau aus. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Aspekte des Vertrags- und Unternehmensrechts primär von den US-Bundesstaaten geregelt sind (state law). In manchen Bereichen besteht offene Konkurrenz der Gesetzgeber, die sich bemühen, den Bedürfnissen der Unternehmenspraxis möglichst entgegen zu kommen. Dies führt z.B. dazu, dass der US Bundesstaat Florida nicht nur eines der fortschrittlichsten Gesellschaftsrechte, sondern auch ein sehr effizientes Handelsgericht hat, was Florida als Sitzstaat für Unternehmen – insbesondere ausländische – attraktiv macht, auch weil der tatsächliche Standort mit dem Sitz des Unternehmens nicht identisch zu sein braucht. Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der USAG24 Inc. einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US-Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die USAG24 Inc. übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Registered Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an. Wie eine deutsche GmbH oder AG weist eine US-Aktiengesellschaft den Vorteil auf, dass die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt ist. Eine deutsche GmbH muss aktuell ein Mindestkapital von 25.000 EUR, eine AG ein Kapital von mindestens 50.000 EUR aufweisen. Nicht so die US-AG: für die Gründung einer Corporation ist ein Mindestbetrag nicht vorgeschrieben, weder für das genehmigte, das gezeichnete oder das einzuzahlende Kapital. Eine US-Corporation kann also schon mit nur einem US-Dollar Stammkapital gegründet werden. Auch der Nominalbetrag der Geschäftsanteile (shares) ist in seiner Höhe unbeschränkt. Aber eine US-Aktiengesellschaft ist nicht nur gegenüber der deutschen GmbH oder AG im Vorteil, sondern auch gegenüber der britischen Limited. Denn die Gründungsformulare für die Ltd. beinhalten auch einen Gesellschaftsvertrag, bei dem es sich um ein vorgegebenes Muster handelt. Bei der Gründung einer Corporation z.B. mithilfe der USAG24 (unter Umständen auch nach einer vorherigen anwaltlichen Beratung durch einen Kooperationspartner der USAG24) wird in der Regel ein individuell auf die zu gründende Corporation und deren Gesellschafter ausgerichteter Gesellschaftsvertrag (Articles of Incorporation + Bylaws), der die Besonderheiten des Unternehmensgegenstandes hinreichend berücksichtigt, ausgearbeitet. Dies gibt deutlich mehr Rechtssicherheit. Das Reglement kann nach Gründung jederzeit von den Aktionären, oder mit deren Zustimmung, vom Board of Directors geändert werden. Ein weiterer Vorteil einer Corporation-Gründung ist der Umstand, dass im Gegensatz zur Ltd. bei der US Corporation nur eine Person notwendig ist, die mehrere Funktionen auf sich vereinigen kann, während bei der Limited mindestens zwei Personen notwendig sind. Das Board of Directors, die oberste Führungsebene der Corporation, wird bei der Unternehmensgründung von den Incorporator (Gründer) bestellt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Directors können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden. Wesentlicher Vorteil der US-Corporation gegenüber der britischen Limited ist zum einen die unkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung sowie vor allem auch die Anonymität der Gesellschafter. Mit Hilfe einer US-Aktiengesellschaft kann man das Unternehmen durch Aktienverkauf kapitalisieren, sowohl vor- oder außerbörslich (Privatplacement) als auch durch einen Börsengang. Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktieneigentümer (Shareholder) werden nicht in das US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Zu beachten ist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung (piercing the corporate veil), denn Gesellschafter mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht haften genauso wie Direktoren, wenn diese wussten oder hätten wissen müssen, dass bei vernünftiger Betrachtung keine Aussichten bestanden, die Insolvenz zu vermeiden. Ein Steuerfluchtmodell ist die US-Corporation nicht. Obwohl die Auslandsfirmen offiziell ihren Sitz in Florida oder einem anderen US-Bundesstaat haben, zahlen sie in der Regel ihre Steuern in Deutschland. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt im US-Bundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung an. Und während das Kürzel “Inc.” hier zu Lande vielleicht etwas skeptisch betrachtet wird, ist es “weltweit bekannter als die GmbH”, gibt Michael Schmidt von der USAG24 Inc. zu bedenken. Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com & www.usag24-group.com Firma: USAG24, Inc Ansprechpartner: Pressestelle E-Mail: info@usag24.com Strasse/Nr.: Friedrichstr/50 PLZ/Ort: 10117/Berlin Telefon: +49-30-8093 2893 Telefax: +1 866 470 2984 Website: www.usag24-group.com Published by www.Press-gateway.com




